Sie haben eine offene Forderung?
Wir verwerten Wirtschaftsgüter aus Insolvenzmassen. Wir sind nicht der Verwalter. Für Forderungsanmeldung, Verfahrensstand und Auskehrung ist der bestellte Insolvenzverwalter zuständig. Auf dieser Seite finden Sie die Orientierung dazu, wer was beantwortet.
Was Gläubiger meistens wissen wollen.
Die meisten Anfragen drehen sich um diese drei Punkte. Zuständig ist in allen Fällen der Verwalter, nicht wir.
Forderung anmelden
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Verwalter, nicht bei uns. Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts.
Verfahrensstand
Berichte, Termine und Verteilungsquote erteilt der Verwalter oder die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts. Halten Sie das Aktenzeichen aus Ihrer Korrespondenz bereit.
Auskehrung und Quote
Die Verteilung der Erlöse richtet sich nach der Insolvenzordnung und läuft über den Verwalter. Wir leisten ausschließlich den Verwertungsbeitrag, keine Zahlungsabwicklung an Gläubiger.
Orientierung, keine Auskunft.
Wenn Sie nicht wissen, wer der Verwalter ist, wie das Aktenzeichen lautet oder ob eine Frist bereits abgelaufen ist, fragen Sie uns. Wir verweisen Sie strukturiert an die richtige Stelle, ohne in das Verfahren einzugreifen.
Wir verwerten ausschließlich freigegebene Güter. Fragen zu Forderungen, Quoten oder zum Verfahren selbst gehören zum Verwalter.
Wer wofür zuständig ist
- Forderung anmelden oder prüfen lassen: der zuständige Insolvenzverwalter.
- Auskunft zum konkreten Verfahren und zur Quote: ebenfalls der Verwalter.
- Rechtliche Fragen: Ihre Rechtsvertretung. Wir verweisen Sie gern an die richtige Stelle.
Antworten auf die typischen Gläubiger-Fragen.
Ich finde meinen Verwalter nicht. Können Sie ihn nennen?
Nennen Sie uns das Aktenzeichen aus Ihrer Korrespondenz. Wir prüfen, ob die Sache durch unser Haus läuft, und nennen Ihnen gegebenenfalls die Kontaktdaten des Verwalters. Ohne Aktenzeichen ist die Zuordnung nicht möglich. Im Zweifel erteilt das zuständige Insolvenzgericht Auskunft.
Welche Frist gilt für meine Forderungsanmeldung?
Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts. Üblich ist eine Anmeldefrist von einigen Wochen ab Verfahrenseröffnung. Eine verspätete Anmeldung ist unter Umständen noch möglich, aber risikobehaftet. Das klärt der Verwalter im Einzelfall.
Wann erhalte ich Geld aus der Insolvenzmasse?
Die Verteilung erfolgt nach Abschluss der Verwertung, in der Regel über die Schlussverteilung. Vorher sind Abschlagsverteilungen möglich. Konkrete Beträge und Termine hängen vom Verfahren ab und teilt der Verwalter mit.
Ich bin Kunde und habe meine bezahlte Ware nicht erhalten. Bin ich Gläubiger?
Ja. Eine Geldforderung macht Sie zum Insolvenzgläubiger, ein Eigentumsanspruch zum Aussonderungsberechtigten. Die Anmeldung erfolgt beim Verwalter, mit Nachweis aus Rechnung und Bestellung. Bei Vorkasse legen Sie zusätzlich den Zahlungsbeleg bei.
Ich habe eine Mahnung erhalten, obwohl die Insolvenz eröffnet wurde.
Mit Eröffnung der Insolvenz greift grundsätzlich die Vollstreckungssperre nach § 89 InsO. Leiten Sie die Mahnung mit Hinweis auf das Verfahren an den Verwalter weiter. Bei Unsicherheit ziehen Sie eine eigene Rechtsberatung hinzu.
Läuft mein Verfahren über Smits?
Das lässt sich nur über das Aktenzeichen klären. Smits ist als Verwertungsbeauftragter immer nur für einen Teil eines Verfahrens tätig, nämlich den Verkauf freigegebener Güter. Schicken Sie uns einen kurzen Hinweis, dann ordnen wir die Sache zu oder verweisen Sie weiter.
Schicken Sie uns einen kurzen Hinweis.
Nennen Sie uns das Aktenzeichen oder den Verfahrensnamen. Wir sortieren das und verweisen Sie an die richtige Stelle. Das ist keine Rechtsauskunft, aber eine verlässliche Orientierung.
- kontakt@smits-insolvenz.de
- +49 15888 652137
- Sollbrüggenstr. 52 · 47800 Krefeld